Segler

Flugbetriebsordnung des Ackerflieger Modellsport e.V.

Die vorliegende Flugbetriebsordnung basiert auf der von der Landesdirektion Sachsen, Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt, erteilten Erlaubnis zum Betrieb von Flugmodellen vom 15. September 2020 auf dem Modellfluggelände Zwochau. Die darin getroffenen Reglungen sind voll umfänglich einzuhalten.

Darüber hinaus gelten für alle Piloten die zum Zeitpunkt des Flugbetriebes gültigen gesetzlichen Regelungen in Bezug auf den Modellflug in Deutschland.

Mit dem Eintrag in das Flugbuch erkennt jeder Teilnehmer am Flugbetrieb die in der Flugbetriebsordnung enthaltenen Regelungen als verbindlich für seine Aktivitäten auf dem Fluggelände an.

Die Nutzung des Flugplatzes ist ausschließlich Mitgliedern des Vereins gestattet. Modellflugbetrieb ist nur mit ausreichender Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erlaubt.

Die Teilnahme von Gästen am Modellflugbetrieb ist nur in Form einer Tagesmitgliedschaft und im Beisein eines Vereinsmitglieds gestattet, welches die Mindestanforderungen für Flugleiter erfüllt. Von Gästen, die als Tagesmitglied am Modellflugbetrieb auf dem Vereinsplatz teilnehmen, wird ein „Vereinsbeitrag für Tagesmitglieder“ erhoben. Das anwesende Vereinsmitglied bzw. der Flugleiter hat für die ordnungsgemäße Abwicklung (Beitrag kassieren und Formular ausfüllen) Sorge zu tragen. Mitglieder befreundeter Vereine sind von der Beitragspflicht befreit.

Mitgebrachte Hunde sind grundsätzlich anzuleinen.

Alle Personen auf dem Fluggelände, die nicht unmittelbar am Modellflugbetrieb teilnehmen, halten sich im Bereich nördlich vom Sicherheitsnetz auf.

Auf Ordnung und Sauberkeit auf dem Fluggelände hat jeder Anwesende zu achten. Abfall, Zigarettenkippen und Überreste von Flugmodellen etc. sind in Eigenregie ordnungsgemäß zu entsorgen.

Der Betrieb von Flugmodellen ist nur unter ausreichenden Sichtflugbedingungen gestattet.

Bei Agrarflugbetrieb ist kein Modellflugbetrieb möglich. Werden landwirtschaftliche Arbeiten im näheren Umfeld des Flugplatzes durchgeführt so ist mit dem anwesenden Verantwortlichen der Flugbetrieb abzusprechen und so zu organisieren, dass keine Gefahren für die Anwesenden entstehen können.

Vor der Aufnahme des Modellflugbetriebes ist mit der Deutschen Flugsicherung am Tower Leipzig Kontakt aufzunehmen und der Modellflugbetrieb anzumelden. Dabei ist abzufragen, ob Einschränkungen für den Modellflugbetrieb bestehen. Die Flugbetriebsfreigabe ist unter der Rufnummer 0341 46 67 371 einzuholen. Es ist eine Rückrufnummer bekanntzugeben, über die unser Flugleiter bzw. Modellpilot zu erreichen ist. Diese Flugbetriebsfreigabe ist mit den erteilten Auflagen im Flugbuch zu dokumentieren.

Bei Modellflugbetrieb unter 50 m ist keine Flugbetriebsfreigabe erforderlich, sie gilt in diesem Fall als erteilt. Die maximale Flughöhe beträgt 300 m über Grund. Auf dem Fluggelände ist der Betrieb von Flugmodellen mit einer höchstzulässigen Abflugmasse bis 25 kg zugelassen.

Landungen außerhalb des Fluggeländes sind zu vermeiden.

Über einen eingetretenen oder vermuteten Schaden ist unverzüglich der Flugleiter vor Ort zu informieren. Sollte kein Flugleiter vor Ort sein (z. B. bei nur zwei anwesenden Modellpiloten), ist unverzüglich der Vorstand zu informieren.

Außergewöhnliche Vorkommnisse, Schadenereignisse, Mängel an Einrichtungen des Vereinsplatzes, etc. hat der Flugleiter auf der Rückseite der aktuellen Flugbuchseite zu dokumentieren und schnellstmöglich dem Vorstand zu melden. Bei Eintritt eines Notfalls sind unverzüglich nachfolgende Institutionen zu informieren: Feuerwehr 112, Polizei 110.

Nächstes Krankenhaus: St. Georg, Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig, Tel.: 0341 909-3404
Polizeirevier Delitzsch: Hallesche Straße 58, 04509 Delitzsch, Tel.: 034202 66-0

Für jedes Modell mit Verbrennungsmotor und Turbinenantrieb muss ein Lärmpass mitgeführt und auf Verlangen des Flugleiters vorgewiesen werden. Modelle ohne Lärmpass dürfen nicht aufsteigen.

Turbinenmodelle dürfen nur allein im Flug betrieben werden.

Der jeweils erste auf dem Fluggelände eintreffende Pilot beginnt die Dokumentation des Flugbetriebs in den entsprechenden Feldern einer neuen Seite des Flugbuches und stellt sicher, dass die zum Modellflugbetrieb notwendigen Sicherheitseinrichtungen vorhanden und benutzbar sind. Jeder aktive Modellflugpilot hat sich in das aktuelle Blatt des Flugbuches einzutragen.

Bei mehr als zwei aktiven Piloten ist ein Flugleiter einzusetzen. Für die Einteilung eines Flugleiters ist jener Vereinspilot verantwortlich, mit dessen Eintreffen die Zahl von zwei Piloten überschritten wird.

Start- und Landebahn sind nur durch Piloten und Starthelfer zu betreten bzw. wenn Gefahr abzuwenden ist. Während sich Flugmodelle in der Luft oder am Start befinden, ist das Betreten der Start-/Landezone nur zum Starten und Landen sowie zum Bergen von Modellen gestattet. Vor dem Betreten der Start- und Landebahn ist sich zu vergewissern, dass sich keine Flugmodelle bei Startvorbereitungen oder im Landeanflug befinden.

Die Bergung von Modellen hat auf dem kürzesten Weg und unverzüglich nach Landung zu erfolgen. Das Starten und Einstellen von Modellmotoren in der Start-/Landezone sind untersagt. Alle Modellpiloten haben ihre Flugaktivitäten auf dem Fluggelände so auszuführen, dass Personen oder Fahrzeuge zu keiner Zeit gefährdet, beschädigt oder gar verletzt werden. Landungen sind laut und deutlich den umstehenden Modellpiloten anzukündigen.

Die vorliegende FBO tritt am 09. April 2022 in Kraft.